Berufskraftfahrer

Ausbildung

Die Ausbildung zum EU Berufskraftfahrer im Personen- und Güterverkehr beeinhaltet den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis und der beschleunigten Grundqualifikation (Güter- oder Personenverkehr).
Darüber hinaus kann der Gabelstaplerfahrausweis und eine Ladekranberechtigung erworben werden. Auch ein Perfektionstraining Bus/LKW wird von uns durchgeführt.

    Grundqualifizierung

    Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation:

    Seit dem 10.09.2008 (Busfahrer) bzw. dem 10.09.2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.

    Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung.

    Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der IHK eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt.

    Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschl. 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnis nicht schon besitzen.

    Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl „95“ auf dem Führerschein nachgewiesen.

     

    Grundqualifikation Umsteiger und Quereinsteiger:

    Als Umsteiger bezeichnet man LKW-Fahrer, die ihre Tätigkeit auf dem Personenverkehr ausweiten (oder ändern) möchten, oder Busfahrer, die (auch) als LKW-Fahrer arbeiten möchten. Diese Fahrer können den theoretischen und praktischen Teil der Prüfung (in der Grundqualifikation) bzw. den Lehrgang und die Prüfung (in der beschleunigten Grundqualifikation) reduzieren. Die Unterrichtsdauer in der beschleunigten Grundqualifikation beträgt in diesen Fällen 35 Stunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines KFZ der betreffenden Klasse entfallen müssen.

    Ladekranausbildung

    LKW Ladekran sind anspruchsvolle und technische Arbeitsmittel, die einer umsichtigen und sachgerechten Bedienung bedürfen. Das Führen eines solches Kranes darf vom Betreiber daher nur entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern übertragen werden.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Schulungsgrundlage
    • Begriffsbestimmung
    • Kranphysik
    • Vorschriften für Ladekrane
    • Gefährdungen
    • Hydraulische Anlagen, Winden, Hub- und Zuggeräte
    • Kranbetrieb
    • Anschlagen von Lasten
    • Lastaufnahmemittel
    • mit dem Kran im Straßenverkehr
    Gabelstapler

    Nicht jeder darf einen Gabelstapler oder Flurförderzeug ohne Weiteres fahren. Fahrer von Gabelstaplern müssen nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften nach BGG 925 geschult werden. Arbeitgeber von Staplerfahrern sind verpflichtet, nur von ihm beauftragte und geschulte Mitarbeiter mit dem Gabelstapler fahren und stapeln zu lassen. Der von uns ausgestellte Fahrausweis für Gabelstapler gilt überbetrieblich.

    Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Rechtliche Grundlagen
    • Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten
    • Antriebsarten
    • Standsicherheit
    • Allgemeiner Betrieb
    • Umgang mit der Last
    • Verkehrsregeln und Verkehrswege
    Ladungssicherung

    Die Seminare zur Ladungssicherung werden nach den Richtlinien VDI 2700a durchgeführt und dauern 2 Tage. Im Anschluss erhalten Sie einen Nachweis über die erfolgte Schulung. Transportunternehmer sind verpflichtet,  ihre Fahrer in den Kenntnissen der Ladungsssicherung einzuweisen. Aufgrund der zahlreichen Unfälle die durch mangelhafte Ladungssicherung verursacht wurden, wird bei Kontrollen durch die BAG und Polizei verschärft auf diese Schulung und korrekter Ladungssicherung geachtet.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Vorschriften und Verantwortungsbereiche
    • Kippgefahren bei falscher Beladung
    • Eignung des Fahrzeuges
    • Physikalische Grundlagen der Ladungssicherung
    • Lastverteilungspläne
    • Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
    • Durchführung und Beispiele der richtigen Ladungssicherung
    Digitaler Tachograph

    Seit dem 01.05.2006 muss jedes neu zugelassenes Nutzfahrzeug (Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 to. und Fahrzeuge zur Personenbeförderung von mehr als 9 Personen einschl. Fahrer) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden. Alle nach dem 01.01.1996 zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 12 to. (LKW) bzw. 10 to. (Bus) müssen mit einem digitalen Kontrollgerät nachgerüstet werden, wenn das herkömmliche Kontrollgerät und seine Komponenten als Gesamtsystem nicht mehr funktionieren.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Rechtsvorschriften
    • Tachographenkarten
    • Fahrerpflichten
    • Unternehmerpflichten
    • Behördenkontrolle
    • Archivierung der digitalen Tachographen
    • Handling des digitalen Tachographen
    • Ausdrucke, Downloads, Piktogramme
    • Vorschriften für den Güter-/Personenverkehr

    Melde dich heute an

    08062 / 908181-0

    ×
    //Assistentin //submitform