Berufskraftfahrer

Fortbildung

Seit 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw. seit 10.09.2009 (Güterverkehr) sind Bus- und LKW-Fahrer verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E  unterwegs sind.

Der Fahrer muss die Weiterbildung LKW oder Bus im Inland oder in einem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mind. 7 Zeitstunden (z.B. 5 x 7 Std.). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Es gibt in der Weiterbildung keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl „95“ in den Kartenführerschein eingetragen.

Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:

  • für Busfahrer bis einschl. 09.09.2013,
  • für LKW-Fahrer bis einschl. 09.09.2014

Module

BKF Module LKW
  • Modul 1-ECO-Fahren, das Perfektionstraining
    • 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
    • 1.2 Kenntnis der techn. Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
    • 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gem. 1.1 und 1.2
  • Modul 2-Kontrollgeräte und Sozialvorschriften
    • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
    • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Modul 3-Sicherheit im Fokus
    • 1.2 Kenntnis der techn. Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
    • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
    • 3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Modul 4-Der Kunde im Mittelpunkt
    • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
    • 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
    • 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
    • 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
    • 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
    • 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  •  Modul 5-Ladungssicherung optimieren
    •  1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
BKF Module Bus
  • Modul 1-ECO-Training, Alternative Antriebe
    • 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
    • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
    • 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gem. 1.1 und 1.2
  • Modul 2-Der Kunde im Mittelpunkt
    • 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
    • 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Personenverkehrs und der Marktordnung
  • Modul 3-Sicherheit für Fahrgast, Fahrer und Gepäck
    • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
    • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
    • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM
  • Modul 4-Lenk- und Ruhezeiten im Arbeitsalltag
    • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
    • 2.3 Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr
    • 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Modul 5-Stress vermindern, Notfälle meisten
    • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
    • 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
    • 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
    • 3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

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