BKF Fortbildungen
Seit 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw. seit 10.09.2009 (Güterverkehr) sind Bus- und LKW-Fahrer verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E unterwegs sind.
Der Fahrer muss die Weiterbildung LKW oder Bus im Inland oder in einem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mind. 7 Zeitstunden (z.B. 5 x 7 Std.). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Es gibt in der Weiterbildung keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl "95" in den Kartenführerschein eingetragen.
Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:
- für Busfahrer bis einschl. 09.09.2013,
- für LKW-Fahrer bis einschl. 09.09.2014